Wird die neue Bundesregierung Ihrer Verantwortung gerecht und nimmt die höchstrichterliche Feststellung zur amtsangemessen Besoldung und Versorgung in Angriff oder wird man es weiter verschleppen?

Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Im Verbund damit ist zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen. Im Vorgriff auf den Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen linearen Bezügeerhöhungen entsprechend Zeitpunkt und Höhe des Tarifergebnisses beabsichtigt das BMI, einen Kabinettbeschluss über die Leistung von monatlichen Abschlagszahlungen in voller Höhe der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen tariflichen Anpassungen herbeizuführen.