Sehr geehrte Frau Güler, wird die neue Bundesregierung die amtsangemessene Besoldung und Versorgung in Angriff nehmen oder verfolgt man die höchstrichterliche Feststellung von 2020 nicht weiter?
Sehr geehrte Frau Güler, wird die neue Bundesregierung die amtsangemessene Besoldung und Versorgung in Angriff nehmen oder verfolgt man die höchstrichterliche Feststellung von 2020 nicht weiter? Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips kommt die Drucksache 20/14438 vom 09.01.2025 ja nicht mehr weiter zur Debatte. Man wird sich ja wohl bitte nicht mit der Ampelregierung auf ein Niveau begeben wollen und die Sache weitere vier Jahre ausssitzen… Vielen Dank vorab!

Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur amtsangemessenen Besoldung und Versorgung.
Die neue Bundesregierung unter Führung von Friedrich Merz weiß um die Bedeutung dieser Frage – nicht nur im juristischen, sondern auch im grundsätzlichen Sinne. Es geht hier um Respekt gegenüber denen, die in Verantwortung für das Gemeinwesen stehen – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.
Zwar ist im Koalitionsvertrag kein eigener Absatz zur amtsangemessenen Alimentation enthalten. Aber es wurde eine grundlegende Aufgaben- und Ausgabenkritik beschlossen, die ausdrücklich auch das Ziel verfolgt, strukturelle Schieflagen im öffentlichen Dienst zu identifizieren und zu korrigieren. Alle staatlichen Leistungen und Verpflichtungen werden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft.
Ich persönlich sehe es so: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet uns. Und auch wenn die konkrete Initiative der letzten Legislatur (Drucksache 20/14438) dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer gefallen ist, ist es nun unsere Verantwortung, diesen Auftrag neu aufzugreifen – mit der notwendigen Sachlichkeit, aber auch mit dem politischen Willen zur Umsetzung.
Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese Thematik nicht erneut auf die lange Bank geschoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Serap Güler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin