Frage von Joachim L. • 23.04.2023

Antwort ausstehend von Sandra Ahrens CDU
Wir setzen uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung ein, das gilt auch für die entsprechende Anpassung der Versorgungsbezüge.
Aber ja!
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Ich wünschte mir auch, dass wir das Gesetz bereits beschlossen hätten, der politische Prozess zu diesem Gesetz dauert aber leider etwas länger.