Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wann kann mit einer Umsetzung der Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten gerechnet werden?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
wann kann mit einer Umsetzung der Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten gerechnet werden, so dass die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht umgesetzt werden?
Trotz zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ist die Besoldung bei den Beamten des Bundes immer noch nicht angepasst worden.
Das "alte" Bundeskabinett hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollten zwei zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene ergangene Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu dem durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden, die mittelbar auch den Bund betreffen.
Wann kann mit einer Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gerechnet werden?