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Georg Kippels
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Frage von Ralf v. •

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wann kann mit einer Umsetzung der Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten gerechnet werden?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wann kann mit einer Umsetzung der Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten gerechnet werden, so dass die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht umgesetzt werden?

Trotz zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ist die Besoldung bei den Beamten des Bundes immer noch nicht angepasst worden.

Das "alte" Bundeskabinett hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollten zwei zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene ergangene Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu dem durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden, die mittelbar auch den Bund betreffen.

Wann kann mit einer Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gerechnet werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr v. S., 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Besoldungsreform ist uns ein zentrales Anliegen. Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, sondern auch um die Anerkennung und Wertschätzung der engagierten und verantwortungsvollen Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten. Eine verfassungsgemäße Alimentation ist Ausdruck des Respekts gegenüber dem öffentlichen Dienst.

Nach aktuellem Stand arbeitet das Bundesinnenministerium an der konkreten Umsetzung der Reform. Die Auszahlung der Anpassungen soll – soweit bisher bekannt – rückwirkend erfolgen. Allerdings ist realistischerweise nicht davon auszugehen, dass dies noch vor der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels 

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