
Ein wichtiger Hinweis schon einmal: nach dem neuen Gesetz soll bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" die Einbürgerung schon nach bis zu 3 Jahren möglich sein.
Ein wichtiger Hinweis schon einmal: nach dem neuen Gesetz soll bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" die Einbürgerung schon nach bis zu 3 Jahren möglich sein.
Ich sehe die Regelung aber als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Wie Sie bestimmt mitbekommen haben, wurde die Staatsangehörigkeitsreform letzte Woche Freitag im Bundestag beraten. Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Im Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis stellt die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthaltstitel dar.
Ich setze mich dafür ein, dass es für alle Menschen, die sich in Deutschland ihr Leben aufbauen, einen schnellen Weg zur Niederlassungserlaubnis gibt. Deshalb halte ich es weiterhin für richtig, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich auf 3 Jahre abzusenken.
Da es sich bei der Niederlassungserlaubnis um einen Aufenthaltstitel mit vielen Rechten und Perspektiven in Deutschland handelt, bin ich jedoch der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, bestimmte Voraussetzungen für deren Erteilung zu erfüllen.