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Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung.
Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine rechtliche Beratung bzw. Einschätzung zu juristischen Fragestellungen gebe.
Ich werde mich zusammen mit meiner Fraktion auch in dieser Legislaturperiode weiterhin für eine flächendeckende Prävention einsetzen und bin bestrebt, diese Themen auf die politische Agenda zu setzen.