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Matthias Mieves
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Frage von Margarete P. •

Halten Sie derzeitige Sonderstellung der Beamten bezüglich der Gehaltszusammensetzung und der Pensionen noch für zeitgemäß?

Der Vergleich eines im median verdienende Angestellten mit 51.600 Euro Brutto-Gehalt zu einem A12-Beamten mit 53.000 Euro Jahresbrutto zeigt, dass der Beamte bereits in angenommenen 40 Jahren aktiver Zeit 384.000 Euro Netto mehr verdient als der Angestellte.

Seine Pension liegt dann 1100 Euro über der Rente des Angestellten.

Bei einem Vergleich eines an der Bemessungsgrenze verdienenden Angestellten (101.000 Euro Brutto) mit einem B3 Beamten (103.000) Euro Brutto steigt der Vorsprung des Beamten gegenüber

dem Angestellten in der aktiven Zeit auf 816.000 Euro.

Die Pension liegt ca. 2100 Euro über der Rente des Angestellten.

Ist das noch eine angemessene Alimentation oder Luxus und spaltet die Gesellschaft?

Quellen:

Verfassungsrang: Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)

Besoldungswerte: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Renten-Kappung: Deutsche Rentenversicherung

Dazu kommen noch während des Gehaltsbezugs Orts-, Kinder- und Verheiratenzus

Versorgungsniveau: § 14 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut verstehen, dass die von Ihnen genannten Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten Ihr Gerechtigkeitsgefühl irritieren. Als Sozialdemokrat ist für mich die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme eine solidarische Bürgerversicherung, in die Angestellte, Beamte, Mandatsträger und Freiberufler einzahlen. Für einen solchen tiefgreifenden Systemwechsel sind allerdings Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und Bundesrat notwendig. 

Gerne möchte ich Ihre Frage zum Anlass nehmen, die bestehenden Unterschiede zu erklären und dafür zu werben, nicht nur die (vermeintlichen) Ungerechtigkeiten zwischen den beiden Systemen zu sehen:

Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken. Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, welches mit spezifischen Pflichten verbunden ist, etwa dem Streikverbot, dem Treuegelübde und der besonderen Einsatz- und Versetzungsbereitschaft. Der Staat ist auf eine funktionierende Beamtenschaft angewiesen, um zentrale hoheitliche Aufgaben verlässlich zu erfüllen – von innerer Sicherheit über Justiz und Steuerverwaltung bis hin zu Bildung und Verwaltung. Die Handlungsfähigkeit des Staates muss jederzeit gesichert sein. Dafür braucht es qualifizierte, integre und dauerhaft gebundene Kräfte. Im Gegenzug garantiert Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz die sogenannte amtsangemessene Alimentation. Sie verpflichtet den Staat, Beamten und ihren Familien einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Amt, ihrer Verantwortung und Bedeutung für das Gemeinwesen entspricht. Dazu zählen nicht nur das laufende Gehalt, sondern auch Versorgung im Alter sowie Absicherung in besonderen Lebenslagen.

Gleichzeitig ist es wichtig, bei Vergleichen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. So erwerben Angestellte neben der gesetzlichen Rente häufig Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, die einen nicht unerheblichen Teil der Alterssicherung ausmachen können. Leider hat nur die Hälfte der Beschäftigten einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, die betriebliche Altersversorgung auszuweiten. 

Zudem tragen Beamtinnen und Beamte häufig erhebliche Beiträge für die private Krankenversicherung, die im Alter deutlich steigen können und bei der Bewertung der verfügbaren Einkommen berücksichtigt werden müssen.

Dennoch nehmen wir die von Ihnen angesprochene Entwicklung sehr ernst. Für uns als SPD ist entscheidend, dass die Systeme gerecht sind und der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt bleibt. Deshalb setzen wir uns bis zur Erreichung progressiver Mehrheiten für eine Bürgerversicherung dafür ein, dass die Alterssicherung insgesamt weiterentwickelt wird und sich die Systeme nicht immer weiter auseinanderentwickeln. Ziel ist eine faire Balance: Eine weiterhin attraktive und verlässliche Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes auf der einen Seite, aber auch eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und eine breitere Absicherung für alle Erwerbstätigen auf der anderen. 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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