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Matthias Mieves
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Frage von Margarete P. •

Halten Sie derzeitige Sonderstellung der Beamten bezüglich der Gehaltszusammensetzung und der Pensionen noch für zeitgemäß?

Der Vergleich eines im median verdienende Angestellten mit 51.600 Euro Brutto-Gehalt zu einem A12-Beamten mit 53.000 Euro Jahresbrutto zeigt, dass der Beamte bereits in angenommenen 40 Jahren aktiver Zeit 384.000 Euro Netto mehr verdient als der Angestellte.

Seine Pension liegt dann 1100 Euro über der Rente des Angestellten.

Bei einem Vergleich eines an der Bemessungsgrenze verdienenden Angestellten (101.000 Euro Brutto) mit einem B3 Beamten (103.000) Euro Brutto steigt der Vorsprung des Beamten gegenüber

dem Angestellten in der aktiven Zeit auf 816.000 Euro.

Die Pension liegt ca. 2100 Euro über der Rente des Angestellten.

Ist das noch eine angemessene Alimentation oder Luxus und spaltet die Gesellschaft?

Quellen:

Verfassungsrang: Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)

Besoldungswerte: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Renten-Kappung: Deutsche Rentenversicherung

Dazu kommen noch während des Gehaltsbezugs Orts-, Kinder- und Verheiratenzus

Versorgungsniveau: § 14 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz

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