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Simone Borchardt
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrte Frau Borchardt,wo in meiner Frage vom 2.5.26 haben Sie eine Neiddebatte und wo eine Forderung nach Überführung der Beamten in die GKV erkannt?MfG Patrik B.

Zitat:Ich werde mich deshalb nicht an einer dauerhaften Neiddebatte beteiligen.Wer Beihilfeausgaben begrenzen will, muss auch dort Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Ausgabendisziplin stärken.

Aber nun habe ich Fragebedarf.

Kennen Sie die Studie der Bertelsmann Stiftung die feststellt, daß die öffentlichen Haushalte bei einer Überführung der Beamten in die GKV ca.60 Mrd.Euro bis 2030 sparen könnten?

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/SpotGes_GKV-statt-Beihilfe_final.pdf

Die Verpflichtung der Beamten der Demokratie gegenüber hat natürlich nichts mit der Beihilfe zu tun, aber sie wird immer angeführt um die Beamtenprivilegien zu rechtfertigen.

Die von mir genannten Fälle Einzelfälle?

Kennen Sie die InRa Studie, die eine strukturelle Diskriminierung in Behörden als Risiko feststellt?

https://fgz-risc.de/forschung/inra-studie

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Formulierung zur „Neiddebatte“ war nicht als Unterstellung gemeint, Sie hätten ausdrücklich die Überführung aller Beamten in die GKV gefordert. Sie bezog sich auf die Gegenüberstellung, dass GKV-Versicherten Zumutungen auferlegt würden, während Beamte „wieder einmal geschont“ würden. Diese Gegenüberstellung halte ich politisch für wenig hilfreich, weil sie schnell dazu führt, Versichertengruppen gegeneinanderzustellen, statt die tatsächlichen Finanzierungsprobleme sauber zu lösen.

Die Studie der Bertelsmann Stiftung kenne ich. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung Bund und Länder bis 2030 rechnerisch um rund 60 Milliarden Euro entlasten könnte. Gleichzeitig ist wichtig, was diese Zahl bedeutet: Es handelt sich um eine Modellrechnung aus dem Jahr 2017, die bestimmte Annahmen voraussetzt, insbesondere die weitgehende Abschaffung der Beihilfe und die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Beamte. Die Studie selbst geht davon aus, dass dann etwa neun von zehn Beamten gesetzlich krankenversichert wären. Sie weist zugleich darauf hin, dass die Effekte zwischen den Ländern unterschiedlich ausfallen und Mecklenburg-Vorpommern in dieser Modellrechnung nicht zu den klaren Gewinnern zählt.

Man kann diese Studie politisch ernst nehmen, ohne daraus automatisch die Schlussfolgerung zu ziehen, dass eine solche Systemumstellung der richtige Weg ist. Denn sie hätte erhebliche Folgen für die GKV, die privaten Krankenversicherungen, die ärztliche Vergütungssystematik, die Länderhaushalte und bestehende Versicherungsverhältnisse. Eine Zahl von 60 Milliarden Euro bis 2030 ersetzt deshalb keine konkrete Umsetzungsprüfung. Entscheidend ist nicht, ob ein Modell auf dem Papier Entlastungen zeigt, sondern ob es rechtlich, finanziell und versorgungspolitisch tragfähig umsetzbar ist.

Aus meiner Sicht muss die Antwort deshalb breiter ansetzen. Ja, Beihilfeausgaben müssen begrenzt werden. Das kann über mehr Transparenz, konsequentere Wirtschaftlichkeitsprüfung, digitale Abrechnung, bessere Steuerung medizinischer Leistungen und eine strengere Kontrolle von Kostensteigerungen erfolgen. Nein, ich halte nichts davon, die Stabilisierung der GKV davon abhängig zu machen, eine andere Gruppe pauschal als privilegiert darzustellen. Die GKV hat eigene strukturelle Probleme, etwa Demografie, medizinischen Fortschritt, steigende Arzneimittelausgaben, Krankenhauskosten und versicherungsfremde Leistungen. Diese Probleme verschwinden nicht dadurch, dass man die Beihilfe abschafft.

Zur InRa-Studie: Ja, auch diese Studie ist mir bekannt. Sie beschreibt rassistische Diskriminierung in staatlichen Institutionen nicht bloß als Einzelfallproblem, sondern als strukturelles Risiko in den untersuchten Behördenbereichen. Das ist ernst zu nehmen. Die Studie verweist unter anderem auf behördliche Routinen, Ermessensspielräume, Beschwerdestrukturen und Schutzlücken im Rechtsrahmen.

Daraus folgt aber etwas anderes, als Sie nahelegen. Aus solchen Befunden folgt die Notwendigkeit klarer dienstrechtlicher Konsequenzen, wirksamer Beschwerdewege, besserer Führung, Kontrolle, Fortbildung und eines konsequenten Vorgehens gegen Extremismus und Diskriminierung im öffentlichen Dienst. Daraus folgt nicht automatisch, dass die Krankenversorgung von Beamten als Ganzes falsch organisiert ist. Dienstrechtliche Verfassungstreue, Antidiskriminierung und Beihilfefinanzierung sind unterschiedliche Fragen. Sie dürfen politisch zusammen diskutiert werden, sollten aber analytisch nicht vermischt werden.

Auch bei den von Ihnen genannten Personen bleibe ich bei der Einordnung: Das sind konkrete Fälle, die dienstrechtlich und politisch ernst zu nehmen sind. Sie belegen aber nicht, dass Beamtinnen und Beamte insgesamt ihrer Verantwortung gegenüber der Demokratie nicht gerecht würden. Der öffentliche Dienst besteht aus Millionen Menschen, darunter Polizei, Justiz, Lehrkräfte, Verwaltung, Feuerwehr, Zoll und viele andere, die jeden Tag staatliche Aufgaben erfüllen. Wer Extremismus im Staatsdienst bekämpfen will, braucht rechtsstaatliche Konsequenz, keine pauschale Abwertung ganzer Berufsgruppen.

Meine Position bleibt daher: Die Beihilfe darf kein Tabuthema sein. Kostensteigerungen müssen begrenzt werden. Die Bertelsmann-Studie kann Teil dieser Debatte sein. Aber ich werde die Frage nicht auf eine einfache Formel „GKV-Versicherte gegen Beamte“ reduzieren. Seriöse Gesundheitspolitik braucht belastbare Finanzierung, klare Prioritäten und Reformen im gesamten System.

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