Antwort 20.02.2025 von Janine Wissler Die Linke
Die Institutionen Polizei und Zoll dürfen selbstverständlich in keinem Fall unangemessene, physische Gewalt anwenden, ...
Die Institutionen Polizei und Zoll dürfen selbstverständlich in keinem Fall unangemessene, physische Gewalt anwenden, ...
In der Zollverwaltung bestehen umfangreiche inner- und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um eventuelles Fehlverhalten überprüfen zu lassen.
Der Zoll hat die Aufgabe die Ein- und Ausfuhr von Waren mit seiner Arbeit zu überwachen und auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich hart durchzugreifen
Herr Mansour trifft in seiner Kolumne zahlreiche Aussagen. Leider ist uns nicht ersichtlich, auf welche sich Ihre Frage bezieht.