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Kay Gottschalk
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Frage von Michael K. •

Die Banalität des Bösen: Wie stehen Sie zum Thema Polizeigewalt in der Zollverwaltung?

Wie stehen Sie zum Thema Polizeigewalt (durch Bundesbeamte) und insbesondere durch Zollbeamte?

Wie sollte man Ihrer Meinung nach in der Bundesfinanzverwaltung mit dem Thema Polizeigewalt umgehen?

Sollte man als Zollbeamter Fälle von Polizeigewalt in der Bundesfinanzverwaltung melden oder nicht? Falls ja, sollte dem Beamten bei Meldung solcher Vorgänge die Gefahr eines persönlichen Nachteils drohen oder nicht?

Ab wann sollte man Ihrer Meinung nach in der Bundesfinanzverwaltung Anzeigen von Polizeigewalt nachgehen? Bereits bei Anzeigen durch einen Bürger? Bei einer Anzeige durch einen eigenen Beamten? Oder erst wenn die Straftat mit dem Handy gefilmt wurde und nicht mehr zu vertuschen ist?

Oder glauben Sie, dass es in der Bundesfinanzverwaltung / Zollverwaltung keine Polizeigewalt gibt, schließlich heißt es auch Polizei- und nicht Zollgewalt?

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Die Aufgaben der Zollverwaltungen und seiner Beschäftigten unterliegen der Anwendung von Zwang nur im gesetzlichen Rahmen. Beispielsweise bei der Aufdeckung von Straftatbeständen im Bereich der Rauschgiftkriminalität oder bei Entdeckung und Zerschlagung international agierender Täterstrukturen. Dieser Zwang ist dann auch gerechtfertigt.

Alles was darüber hinausgeht, muss unterbleiben und falls doch derartige Ereignisse geschehen, dann müssen diese angezeigt bzw. der zuständigen Behörde gemeldet werden. Demnach sind die Gerichte und Behörden nicht nur angehalten sondern auch verpflichtet den Vorwürfen nachzugehen.

Des Weiteren sind mir Berichte über ungerechtfertigten Zwang in Form von Gewalt nicht bekannt. Die Beschäftigten des Zolls arbeiten täglich im Interesse, der hier lebenden Menschen.

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