Die Banalität des Bösen: Wie stehen Sie zum Thema Polizeigewalt in der Zollverwaltung?
Wie stehen Sie zum Thema Polizeigewalt (durch Bundesbeamte) und insbesondere durch Zollbeamte?
Wie sollte man Ihrer Meinung nach in der Bundesfinanzverwaltung mit dem Thema Polizeigewalt umgehen?
Sollte man als Zollbeamter Fälle von Polizeigewalt in der Bundesfinanzverwaltung melden oder nicht? Falls ja, sollte dem Beamten bei Meldung solcher Vorgänge die Gefahr eines persönlichen Nachteils drohen oder nicht?
Ab wann sollte man Ihrer Meinung nach in der Bundesfinanzverwaltung Anzeigen von Polizeigewalt nachgehen? Bereits bei Anzeigen durch einen Bürger? Bei einer Anzeige durch einen eigenen Beamten? Oder erst wenn die Straftat mit dem Handy gefilmt wurde und nicht mehr zu vertuschen ist?
Oder glauben Sie, dass es in der Bundesfinanzverwaltung / Zollverwaltung keine Polizeigewalt gibt, schließlich heißt es auch Polizei- und nicht Zollgewalt?

Sehr geehrter Herr K.
Der Begriff "Polizeigewalt" ist kein rechtsverbindlicher Begriff, daher gehe Ich davon aus, dass Sie den von Ihnen gewählten Begriff "Polizeigewalt" nicht als die Anwendung von physischer Gewalt als äußerstem Mittel im Sinne des Gewaltmonopol des Staates benutzen, sondern damit unangemessenes, aggressives Verhalten der staatlichen Institutionen "Polizei" bzw. "Zoll" und Ihrer Beschäftigten meinen. In diesem Sinne dürfen die Institutionen Polizei und Zoll selbstverständlich in keinem Fall unangemessene, physische Gewalt anwenden, und Verstöße gegen diesen Grundsatz müssen selbstverständlich geahndet werden.
Es ist Aufgabe von Politik, in den staatlichen Einrichtungen und Behörden eine Kultur und ein Arbeitsklima zu befördern, in dem Fälle von (vermuteter) Polizeigewalt auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Polizei und Zoll angesprochen werden können und die auf geordneten Dienstwegen gemeldet und verfolgt werden. Anzeigen von außen ist selbstverständlich ebenfalls nachzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Wissler, MdB