Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 07.02.2022 von Silke Launert CSU
Antwort ausstehend von Alfred Sauter CSU
Antwort 09.06.2022 von Michael Kießling CSU
Offenlegung von Parteispenden
Antwort 26.01.2022 von Michael Breilmann CDU
Grundsätzlich bilden Parteispenden neben Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen mit eine Grundlage der Parteienfinanzierung in Deutschland.
Antwort 31.01.2022 von Elisabeth Kaiser SPD
Pfizer Deutschland präsentiert sich bereits seit vielen Jahren regelmäßig als Aussteller auf Bundesparteitagen mehrerer deutscher Parteien als forschendes Pharmaunternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland.
Antwort 02.02.2022 von Daniel Baldy SPD
Die SPD hat sich der Transparenz und Offenheit in der Parteienfinanzierung verschrieben und veröffentlicht Angaben zu sämtlichen Spenden deshalb freiwillig.