Antwort 09.02.2021 von Nicole Bauer FDP
(...) im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns gilt grundsätzlich: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. (...)
(...) im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns gilt grundsätzlich: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. (...)
(...) Meiner Meinung nach werden die Thesen, die Schwab und Co. Aufstellen, zum Teil in sehr abstrakter Form missinterpretiert. (...)
(...) Diese Schließungen geschehen nicht wegen sondern trotz bestehender Hygienekonzepte. (...)