Ebenso wie die Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung wurden zum 31. Dezember 1991 die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) gelten dabei besondere - vom Verfassungsgericht ausdrücklich gebilligte - Einschränkungen
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Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 17.06.2024 von Christian Dürr FDP
Der theoretisch erreichbare Höchstbetrag ist bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung gedeckelt und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur zwei bis drei Wahlperioden an.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 02.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt.
Antwort 17.04.2025 von Thomas Poreski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Über die Jahre ist die Entwicklung vergleichbar. Anders als bei der Rente kann es bei den Diäten aber auch Kürzungen und danach mehr Erhöhung geben.
Antwort 17.06.2024 von Christian Dürr FDP
In einem Bereich, der mir sehr am Herzen liegt, zieht die Rentenversicherung in Kürze endlich mit der Beamtenversorgung gleich: