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Ich unterstütze den Vorstoß in Bund und Ländern, ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Das jüngst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) habe ich zur Kenntnis genommen. Allerdings wird dessen Aussagekraft inzwischen auch von renommierten Juristen kritisch hinterfragt (siehe FAZ-Beitrag von Dr. Prof. Elisa Hoven und Marco Vöhringer, 29/06/2026).
Ein Parteiverbot kann nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Ich bin mir sicher, dass eine Entscheidung hierzu auf der Grundlage einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung getroffen werden kann.

Ich befürchte, dass die hohen Hürden des Parteiverbotsverfahrens auch durch die aktuell vorliegenden Rechtsgutachten und Einzelfallschilderungen nicht genommen werden können. Im Falle eines Scheiterns wird sich die AfD in ihrer Gesamtheit somit vom Bundesverfassungsgericht als „demokratisch“ legitimiert bzw. bestätigt darstellen.