Ich möchte Sie nur gerne Fragen, ob sie ein Verbotsverfahren gegen die AFD unterstützen?
Sehr geehrter Herr Theis,
Die AFD spaltet unsere demokratische Gesellschaft. Sie möchte die freiheitlich, demokratische Grundordnung abschaffen. Nach Vorliegen des Gutachtens der GFF und dem Material, dass der Verfassungsschutz zusammengetragen hat, besteht doch nun eine gute Aussicht auf Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Georg S.
Sehr geehrter Herr Georg S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre klare Haltung im Hinblick auf die Entwicklungen unserer Demokratie.
Auch mich treibt die Entwicklung des Extremismus in unserem Land sehr um – nicht zuletzt aufgrund des Erfolgs der AfD und der Linken. Für uns als CDU/CSU gilt, dass wir jede Form des Extremismus scharf verurteilen, sei er von linker, rechter oder religiöser Seite.
Ich erlebe die AfD im Deutschen Bundestag als eine destruktive Kraft, die Spaltung betreibt, Probleme lautstark beschreibt, aber keine tragfähigen Lösungen anbietet.
Sowohl die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden als auch die wissenschaftlichen Analysen und die geltenden rechtlichen Voraussetzungen sind mir bekannt. Auch das jüngst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) habe ich zur Kenntnis genommen. Allerdings wird dessen Aussagekraft inzwischen auch von renommierten Juristen kritisch hinterfragt (siehe FAZ-Beitrag von Dr. Prof. Elisa Hoven und Marco Vöhringer, 29/06/2026). Nach deren Auffassung vermischt das Gutachten an mehreren Stellen politisch missbilligte Positionen mit verfassungsrechtlich relevanten Verbotsgründen und legt den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit zu weit aus. Dadurch werde die hohe Schwelle, die das Bundesverfassungsgericht für ein Parteiverbot bewusst gesetzt hat, nicht hinreichend berücksichtigt. Die Autoren kommen deshalb zu dem Schluss, dass das Gutachten die juristische Debatte nicht beendet und die Erfolgsaussichten eines Parteiverbots nicht in der behaupteten Eindeutigkeit belegt. Letztere sehen für ein Parteiverbot besonders hohe und vom Bundesverfassungsgericht eng ausgelegte Hürden vor. Daraus ergeben sich Risiken, die im weiteren Umgang mit der AfD sorgfältig berücksichtigt werden müssen:
Ein Parteiverbotsverfahren wäre ein langwieriger Prozess, der sich jedenfalls über den Termin der nächsten Bundestagswahl hinaus erstrecken würde. Sein Ausgang ist ungewiss, da die rechtlichen Anforderungen an ein Verbot besonders hoch und nur schwer nachzuweisen sind. Zudem nutzt die AfD bereits jetzt jeden Vorwand, um sich in einer selbst inszenierten – vermeintlichen – Opferrolle zu präsentieren und daraus politisches Kapital zu schlagen.
Daher habe ich erhebliche Zweifel, ob ein solches Verfahren der richtige Weg ist oder am Ende nicht sogar den Extremismus und die Spaltung des Landes befeuert. Selbst ein rechtlich erfolgreiches Parteiverbotsverfahren könnte zwar ein deutliches rechtliches Signal setzen, würde jedoch nur das sichtbare Phänomen bekämpfen – nicht jedoch die gesellschaftlichen Ursachen, die zu seinem Erstarken geführt haben. Extremismus lässt sich nicht allein durch juristische Maßnahmen eindämmen, sondern erfordert vor allem eine konsequente politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung. Nur auf diesem Weg kann politische Verantwortung im vollen Umfang wahrgenommen und dem Auftrag, unser demokratisches Gemeinwesen zu schützen, wirklich entsprochen werden.
Meine Arbeit gilt dem Schutz Deutschlands, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Werten, auf denen sie beruht. Seien Sie gewiss, dass ich meine Entscheidungen stets unter diesen Gesichtspunkten sorgfältig abwäge – mit dem Ziel, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Theis, MdB

