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Sebastian Hartmann
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Frage von Rainer P. •

Wie schützt die Regierung die Bevölkerung vor der Bedrohung durch die rechtextreme AfD ?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

haben Sie das vom GGF vorgelegte Gutachten, zu den Chancen eines AfD-Verbots gelesen und wie beurteilen Sie es ?

Unabhängig davon, diese Partei hat sich seit Jahren weiter radikalisert, spricht nach anfänglichen Dementis, mittlerweile verhältnismäßig offen von Deportationen ("Remigration") ausländischer Mitbürger. (u.a. 30 % der Gesamtbevölkerung lt. Höcke) Trotz all dem, wird die Partei immer noch durch weiter ansteigende Wahlergebnisse belohnt.

Welche Maßnahmen, zum Schutz all jener Bürger, die die AfD nicht gewählt haben, ergreift die Bundesregierung also ?

Konkret,

wie wird die zerstörerische Desinformation (samt Verschwörungsmärchen) gekontert ?

wie will die Bundesregierung Ohnmachtsgefühlen, die in Demokratie-Feindschaft münden können, kontern?

Welche Maßnahmen zur Vernetzung mit der Zivilgesellschaft, führt die Bundesregierung durch ?

Andere Präventionsmaßnahmen ?

Maßnahmen gegen die weitere Vernetzung im rechtsextremen Lager, z. b. zu MAGA?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung beruhte auf einer eigenständigen fachlichen Bewertung des Bundesamtes.

Mit Blick auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren liefert diese Einstufung eine zentrale Erkenntnis. Sie belegt, dass die AfD in wesentlichen Teilen verfassungsfeindlich agiert – ein notwendiger, aber nicht allein ausreichender Punkt für ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz.

Ein Parteiverbot ist ein schwerwiegender Schritt. Es kann nur erfolgen, wenn nicht nur radikale Äußerungen, sondern ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen gegen die demokratische Ordnung nachgewiesen werden kann – mit belastbaren Beweisen. Genau dafür braucht es eine sorgfältige Prüfung mit ausreichend Vorlaufzeit.

Deshalb gilt: Erst Beweise sichern, dann entscheiden. Der Rechtsstaat ist stark, weil er überlegt handelt. Ein Parteiverbot darf niemals politisch inszeniert sein, sondern muss vor Gericht Bestand haben. Es bleibt unsere Aufgabe, rechtsextreme Ideologien durch politische Bildung, die Stärkung demokratischer Werte und die Zurückweisung von Verschwörungstheorien zu bekämpfen.

Sie sprechen zudem das inzwischen veröffentlichte Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) an. Die darin vertretenen rechtlichen Bewertungen werden nun von den zuständigen Stellen sorgfältig geprüft und in die weiteren Überlegungen einbezogen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und welche Auswirkungen sich daraus für die weitere Bewertung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens ergeben.

Ein Parteiverbot kann nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Ich bin mir sicher, dass eine Entscheidung hierzu auf der Grundlage einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung getroffen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen 

Sebastian Hartmann, MdB

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