Wir Grüne wissen, dass Menschen in den Werkstätten sehr wenig verdienen. Das wollen wir ändern.
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Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keine Änderung bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.
Auch der Abbau von Barrieren in bundeseigenen Bestandsbauten muss deutlich früher als 2045 erfolgen.
der vorliegende Regierungsentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz ist nach meiner Einschätzung weder mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit dem Diskriminierungsverbot nach dem Grundgesetz vereinbar.