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Frage von Nikolaus M. •

Rente für schwerbehinderte Menschen mit Abzügen auch nach angedachter Rentenreform vom 23.06.2026 möglich ?

Sehr geehrte Frau Mast,

ich bin 59 Jahre alt , dauerhaft schwerbehindert, habe 42 Beitragsjahre erwirtschaftet bzw. Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt und bin am 04.09.1967 geboren.

Die neue Rentenreform sieht vor, abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren abzuschaffen.

Wie verhält sich dieser Vorschlag für meinen Rentenfall ?

Ich möchte als dauerhaft schwerbehinderter Mensch mit 62 Jahren am 01.10.2029 in die Altersrente mit 10,8% Abzügen gehen.

Das wäre der frühestmögliche Zeitpunkt mit Abzügen die Altersrente , Stand heute, zu beginnen.

Meine Frage : Wird sich durch diese neu angedachte Rentenreform in meinem Fall das Renteneintrittsalter nach hinten verschieben oder kann

ich auch im Hinblick auf den “Vertrauensschutz“ mit einem Rentenbeginn (mit 10.8 % Abzügen) am 01.10.2029 rechnen bzw. bleibt dieser frühestmögliche Rentenbeginn für mich bestehen ?

Vielen Dank für Ihre Mühe !!!

Mit freundlichen Grüßen

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