Rente für schwerbehinderte Menschen mit Abzügen auch nach angedachter Rentenreform vom 23.06.2026 möglich ?
Sehr geehrte Frau Mast,
ich bin 60 Jahre alt , dauerhaft schwerbehindert, habe 43 Beitragsjahre erwirtschaftet bzw. Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt und bin am 02.05.1966 geboren.
Die neue Rentenreform sieht vor, abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren abzuschaffen.
Wie verhält sich dieser Vorschlag für meinen Rentenfall ?
Ich möchte als dauerhaft schwerbehinderter Mensch mit 62 Jahren am 01.06.2028 in die Altersrente mit 10,8% Abzügen gehen.
Das wäre der frühestmögliche Zeitpunkt mit Abzügen die Altersrente , Stand heute, zu beginnen.
Meine Frage : Wird sich durch diese neu angedachte Rentenreform in meinem Fall das Renteneintrittsalter nach hinten verschieben oder kann
ich auch im Hinblick auf den “Vertrauensschutz“ mit einem Rentenbeginn (mit 10.8 % Abzügen) am 01.06.2028 rechnen bzw. bleibt dieser frühestmögliche Rentenbeginn für mich bestehen ?
Vielen Dank für Ihre Mühe !!!
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keine Änderung bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1964 und jünger bedeutet das: abschlagsfrei ab 65 Jahren oder vorzeitig ab 62 Jahren mit Abschlägen.
Ihr gewünschter Rentenbeginn zum 01.06.2028 wäre daher nach meinem Kenntnisstand mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8 % möglich, sofern zu diesem Zeitpunkt weiterhin ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Bitte verstehen Sie diese Auskunft als unverbindliche Orientierung. Für eine verbindliche Prüfung Ihres konkreten Rentenbeginns und der Abschläge empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden und dort eine aktuelle Rentenauskunft beziehungsweise Beratung einzuholen.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann. Hier empfiehlt die Kommission, diese bisherige Regelung durch eine neue "Schutzrente für langjährige Beitragszahler" zu ersetzen. Diese soll Menschen zugutekommen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem zuletzt langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist dabei entscheidend: Wer wegen gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten kann, braucht verlässliche Schutzregelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast

