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Tarek Al-Wazir
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Lars P. •

Guten Tag, Herr Al-Wazir. Ich wollte fragen, was Sie gegen die Ausbeutung von Behinderten in sogenannten Werkstätten machen wollen. Diese verstoßen sowohl gegen das EU-Recht als auch gegen UN-Abkommen

Hier ein wenig mehr Hintergründe. Ich selbst stamme aus einem Wahlkreis, der keinen direkten Abgeordneten mehr hat. Da ich aber Grün gewählt habe, sind sie daher vom Wahlkreis her diejenigen, die mir am nächsten sind. Ich bin zu 80% schwerbehindert und finde, dass es ein Skandal ist, dass Menschen mit Behinderungen in diesen Werkstätt für die Profitgier von Unternehmen ausgebeutet werden. Die in diesen Einrichtungen arbeitenden Menschen erhalten so um die 1,50 Euro die Stunde für ihre Arbeit. Als Ausrede dafür nutzen die Werkstätten dann, dass diese Menschen ja nur in einem „arbeitnehmerähnlichen“ Verhältnis stehen. Daher greift der Mindestlohn nicht. Auch nutzen diese „Werkstätten“ die Ausrede, dass sie die Menschen ja für den 1 Arbeitsmarkt fit machen würden. Dabei zeigen Statistiken ganz genau, dass pro Jahr gerade mal 1% der Menschen, die in solchen Werkstätten arbeiten, vermittelt werden. Ich empfehle hierzu auch die Videos von Herrn Bömerman und der Anstalt.

MFG

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Lieber Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Bezahlung in Werkstätten für Menschen mit Binderungen.

Wir Grüne wissen, dass Menschen in den Werkstätten sehr wenig verdienen. Das wollen wir ändern. Und wir wissen auch, dass es frustrierend ist, wenn man genau so viel Geld wie vorher hat, obwohl der Lohn gestiegen ist oder man eine Prämie bekommen hat, weil das auf andere Leistungen angerechnet wird. Da wollen wir ebenfalls ran.  Dafür muss in den Werkstätten aber mehr verändert werden als der Lohn alleine.

Die Werkstätten haben heute drei Aufgaben. Sie sollen Menschen mit Behinderungen Arbeit geben. Sie sollen Menschen mit Behinderungen darauf vorbereiten, auf den sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Und sie sollen Aufträge für die Wirtschaft und Behörden erledigen.

Die erste Aufgabe erfüllen die Werkstätten. Bei der zweiten Aufgabe sehen wir bei den Werkstätten allerdings Nachholbedarf. Es gibt letztlich nur sehr wenige Menschen, die aus einer Werkstatt in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Natürlich ist das nicht in allen Fällen möglich, aber es sollte in mehr Fällen gelingen, weil dadurch mehr Menschen die Möglichkeit hätten, gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen zusammenzuarbeiten und soviel Geld zu verdienen, dass sie davon leben können.

Aber auch bei der dritten Aufgabe sehen wir Handlungsbedarf. Deshalb wollen wir die Bereiche der Werkstätten, die vor allem Aufträge für die Wirtschaft und Behörden erledigen, in Inklusionsbetriebe umwandeln. Dort sollen Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten und dann mindestens den Mindestlohn bekommen. Die anderen Bereiche sollen sich darauf konzentrieren, die Menschen auf die Arbeit in Inklusionsbetrieben oder anderen betrieben vorzubereiten. Diese Veränderung wird lange dauern, ist aber aus unserer Sicht der richtige Weg.

Zusätzlich wollen wir es auch einfacher machen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Dafür müssen die Menschen einfacher die Unterstützung bekommen, die sie dafür brauchen. Ein Beispiel dafür ist das Budget für Arbeit, also ein Lohnzuschuss.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie sogenannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) reformieren und das Entgelt verbessern wollen. Konkrete Vorschläge liegen aus dem zuständigen Bundesarbeitsministerium jedoch noch nicht vor. Wir Grünen bleiben am Thema dran und machen hier weiterhin Druck.

Mit freundlichen Grüßen,

Tarek Al-Wazir

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