Wird sich etwas beim Renteneintrittsalter für schwerbhinderte Menschen ändern. Ich habe bei den 33 Empfehlungen nichts gefunden.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keine Änderung bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1964 und jünger bedeutet das: abschlagsfrei ab 65 Jahren oder vorzeitig ab 62 Jahren mit Abschlägen.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann. Hier empfiehlt die Kommission, diese bisherige Regelung durch eine neue "Schutzrente für langjährige Beitragszahler" zu ersetzen. Diese soll Menschen zugutekommen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem zuletzt langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist dabei entscheidend: Wer wegen gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten kann, braucht verlässliche Schutzregelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast

