Antwort 08.02.2023 von Thomas Ehrhorn AfD
Die Abwehr möglicher antidemokratischer Bestrebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter.
Die Abwehr möglicher antidemokratischer Bestrebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter.

Sehr geehrter Herr K.,
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.
Bitte fragen Sie das Herrn Maaßen direkt.