Antwort 08.12.2023 von Nicole Bauer FDP
Ich betrachte die AfD und ihren offen nach außen getragenem Rechtsextremismus mit großer Sorge. Ein Verbot würde zu diesem Zeitpunkt aber der AfD nur nutzen.
Ich betrachte die AfD und ihren offen nach außen getragenem Rechtsextremismus mit großer Sorge. Ein Verbot würde zu diesem Zeitpunkt aber der AfD nur nutzen.
Die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ist gesetzlich detailliert geregelt und wird von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall geprüft.
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Die Abwehr möglicher antidemokratischer Bestrebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter.

Sehr geehrter Herr K.,