Frage von Timo W. • 31.01.2022

Antwort von Christoph Ploß CDU • 01.02.2022
Ich erhalte die Aufwandsentschädigungen, die für alle Bundestagsabgeordneten festgeschrieben sind und die alle Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend erhalten.
Ich erhalte die Aufwandsentschädigungen, die für alle Bundestagsabgeordneten festgeschrieben sind und die alle Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend erhalten.
(...) die Details hierzu können Sie gerne hier nachlesen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334e-260800
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Die Frage ist beantwortet.
Würde ich nebenbei noch anderweitig berufstätig sein, könnte ich mich nicht mit aller Kraft im die Vertretung der Bürger im Parlament kümmern.