Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Hubertus Heil
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Ein vollständiger Verzicht auf den Vermögenseinsatz im SGB XII wäre mit den sozialhilferechtlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen.

Portrait von Friedrich Merz
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Portrait von Stephan Stracke
Antwort 25.11.2022 von Stephan Stracke CSU

das Schonvermögen wird nach dem gefundenen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld nun nicht mehr so hoch sein, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, aber mit 40.000 Euro für die erste Person und mit 15.000 Euro Schonvermögen für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft, handelt es sich meines Erachtens noch immer um anständige Freibeträge.

Portrait von Mario Czaja
Antwort 06.12.2022 von Mario Czaja CDU

Für uns war es wichtig, dass das Prinzip "Fördern und Fordern" erhalten bleibt. Zudem muss sich Lebensarbeitsleistung auch weiter auszahlen.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 25.11.2022 von Dirk Wiese SPD

Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.