
Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen stemmen kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld
Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen stemmen kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld
Die Einführung des Bürgergeldes ist ein zentrales Vorhaben der Ampel-Koalition. Ich begrüße die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil nachdrücklich. Mithilfe des Bürgergeldes bringen wir die Grundsicherung für Arbeitssuchende auf die Höhe der Zeit.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) dienen insbesondere der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums.
Sofern aufgrund von Unterhaltszahlungen das Kindergeld nicht in vollem Umfang für die Bedarfsdeckung des Kindes eingesetzt werden muss, wird der übersteigende Betrag beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen anspruchsmindernd auf das Bürgergeld berücksichtigt
Die Einführung des Bürgergelds zählt zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition