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vielen Dank für Ihre Frage. BMI hat die von einigen Ländern vorgenommenen Novellierungen selbstverständlich im Blick. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den Ländern und eben leider nicht die eine Pauschallösung, auch wenn das wünschenswert wäre.
die regierungsinterne Abstimmung zum Gesetzentwurf für das BBVAngG dauert noch an, so dass aktuell leider noch kein Kabinetttermin feststeht.
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten so zu verändern, dass sie sicher verfassungsgemäß ist und sowohl die Bedürfnisse kinderreicher Beamtinnen und Beamter, die Wohnsituation in Ballungsgebieten als auch das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander berücksichtigt, macht zeitaufwändige Abstimmungen zwischen den Ressorts nötig.
Auf diese Weise ließe sich ggf. herausfinden,ob die Verfahren systematisch verzögert werden.
Ich habe hier ja mehrfach geantwortet, dass BMI den Gesetzentwurf für verfassungskonform erachtet. Vor diesem Hintergrund findet die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft Beachtung.