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Christoph de Vries
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Frage von Thomas H. •

Wie ist der aktuelle Stand zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamten?

Sehr geehrter Herr de Vries,
der Bund hinkt bei der amtsangemessenen Alimentation immer noch hinterher. Als Bundesbeamter mit 4 Kindern, betrifft mich das in besonderem Maße.Vergleiche ich meinen Familienzuschlag mit dem eines Landesbeamten hat dieser deutlich mehr Familienzuschlag im Monat. Dies und die immer noch offene Übertragung des Tarifabschlusses 2025 auf Bundesbeamte trägt meines Erachtens nicht zur Attraktivitätssteigerung bei Einstellung als Soldat oder als Bundesbeamter bei.Hat dieses Thema noch Priorität oder liegt es in weiter ferne? Und wieso orientiert sich der Bund nicht einfach an den Ländern die dies ja schon alle umgesetzt haben.Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für ihre Anfrage. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist sich der besonderen Bedeutung der besoldungsrechtlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Alimentationsprinzip, insbesondere für die Familien von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern, bewusst. Es verfolgt daher das Ziel der gesetzlichen Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene mit Priorität und Nachdruck. Das BMI beabsichtigt hierzu die Vorlage eines Referentenentwurfs, mit dem zugleich auch die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung geregelt werden soll. 

Seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 sind der Bund und die Länder u.a. für das finanzielle Dienstrecht selbst zuständig. Dadurch hat sich auch das Besoldungsrecht (unterschiedlich stark) auseinanderentwickelt. Deswegen genügt es nicht, sich bei der Umsetzung der Vorgaben des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation an den Länderregelungen zu orientieren. Vielmehr muss der Bund die Besonderheiten des eigenen Besoldungsgefüges selbst in den Blick nehmen und einen passgenauen eigenen Lösungsansatz zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG entwickeln.

Im Vorgriff auf den Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen linearen Bezügeerhöhungen entsprechend Zeitpunkt und Höhe des Tarifergebnisses hat das Kabinett am 3. September 2025 bereits einen Beschluss über die Leistung von monatlichen Abschlagszahlungen in voller Höhe der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen linearen Tarifanpassungen an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gefasst. Die Auszahlung der Abschlagszahlungen beginnt ab Dezember 2025.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries 

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