Frage von Bruno L. • 03.03.2025

Antwort ausstehend von Katrin Uhlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Nein, mir ist nicht bekannt, welche Daten von ukrainischen Flüchtlingen erhoben werden. Fakt ist, dass zu Beginn des Krieges sehr schnell eine pauschale Lösung für Zugang und auch Versorgung für alle Ukrainer durch die EU und auch Deutschland beschlossen wurde, um unkompliziert und unbürokratisch zu helfen.
Wie bereits geschreiben, plane ich keine weiteren Initiativen hinsichtlich der "Ehe für alle".
Ich denke, dass das alles gesetzlich zu regeln wäre, wenn die politische Mehrheit im Bundestag es wünschte. Daran zweifle ich allerdings.