Frage von Wolfgang L. • 03.03.2025

Antwort ausstehend von Judith Gerlach CSU
Ein Cannabisrausch kann die Fahrtüchtigkeit ebenso beeinfluss, wie ein Alkoholrausch. Bis zu einem Grenzwert von 3,5 ng/ml haben Sie nichts zu befürchten.
Unsere Vorschläge zu Digitalisierung, den Bürokratieabbau und die zukunftsfähige Staatsmodernisierung sind besonders auch für die junge Generation von Bedeutung
Wir setzen uns weiterhin für eine Reform des Basistarifs ein und wollen sicherstellen, dass dieser Tarif seinem sozialen Auftrag gerecht wird und Menschen in Not nicht benachteiligt werden.