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Peter Aumer
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Frage von Selina Z. •

Wann wird die Finanzierung der neuenPsychotherapie-Weiterbildung endlich geregelt?

Sehr geehrter Herr Aumer,mein Name ist Selina Z., ich wohne in Regensburg und studiere aktuell den M. Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie. 2019 wurde hier eine Reform beschlossen und umgesetzt - statt wie früher eine 3- bis 5-jährige, unbezahlte, ca. 20.000€ teure Ausbildung, gibt es jetzt den Direktstudiengang zur Psychotherapie im Master mit anschließender Approbationsprüfung und 5-jähriger, bezahlter Weiterbildung. Leider steckt genau hier das Problem: Es wurde gesetzlich(!!) festgelegt, dass die Ausbildung bezahlt werden muss, jedoch nicht, wer das zahlt. Jede Seite sträubt sich dagegen, Ausbildungsinstitute und Kliniken können es sich kaum leisten. Dadurch gibt es seit Jahren fertige und teilapprobierte Psychotherapeutinnen, die die Weiterbildung nicht antreten können. So laufen wir langfristig auf eine enorme Unterversorgung an Psychotherapeutinnen hinaus und unser Berufsweg wird blockiert.Ich fordere Sie daher dringend dazu auf, zu handeln.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank Nachricht und Nachfrage, in der Sie eindrücklich auf die Lage angehender Psychotherapeuten in Weiterbildung hinweisen.

Zunächst möchte ich auf einige aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen eingehen. Der Deutsche Bundestag hat am 6. November auf Vorschlag der unionsgeführten Bundesregierung das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde – über einen Änderungsantrag – auch eine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung getroffen. Demnach sind Weiterbildungsambulanzen explizit im Sozialrecht verankert und haben Anspruch auf Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Künftig sind bei den Vergütungsverhandlungen auf Landesebene alle Leistungen berücksichtigungsfähig, die gegenüber Versicherten erbracht werden. Dieser Schritt stellt einen wichtigen Baustein zur finanziellen Absicherung der Weiterbildung dar. Entsprechend haben die Landespsychotherapeutenkammern bereits erste Weiterbildungsstätten zugelassen.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die Regelung der Weiterbildung der Heilberufe, wie auch der psychotherapeutischen Weiterbildung, in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt. Der Bund hat hier keine unmittelbare Zuständigkeit (Art. 73 und 74 GG). Die Länder haben daher die Verantwortung für die konkreten Regelungen, etwa die Festlegung der Weiterbildungsdauer, die von den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern definiert wurden.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Finanzierungssystematik zu betrachten. Leistungen, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gegenüber gesetzlich Versicherten erbracht werden, sind nach geltender Rechtslage vollständig nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vergüten. Dies gilt ausdrücklich auch für Leistungen, die durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiWs) erbracht werden. Andere Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der Versorgung von Versicherten dienen – etwa zusätzliche Theorievermittlung, Selbsterfahrung oder weitere Lerninhalte aus den Weiterbildungsordnungen der Länder – stellen keine Leistungen im Sinne des Sozialgesetzbuches V dar und können daher nicht von den Krankenkassen finanziert werden. Es wäre zudem nicht sachgerecht, diese Anteile ausschließlich über die Beiträge der Versichertengemeinschaft zu finanzieren.

Zudem möchte ich Ihnen einige detaillierte Zahlen zur Verfügung stellen, um die aktuelle Lage der Finanzierung der am Patienten erbrachten Leistungen durch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung transparent darzustellen: 

Die Vergütung einer psychotherapeutischen Einzelbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wird nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt und betrug im Jahr 2025 116,62 Euro je vollendete 50 Minuten.

    Beispiel 1 – bei 32 Behandlungsstunden pro Woche:

Wenn ein PiW in einer Weiterbildungsambulanz 32 Stunden pro Woche Behandlungen durchführt, ergeben sich folgende Einnahmen:

        Pro Woche: 116,62 Euro × 32 Stunden = 3.731,84 Euro

        Pro Monat (bei 4 Wochen): 3.731,84 Euro × 4 = 14.927,36 Euro

Beispiel 2 – bei ca. 17 Behandlungsstunden pro Woche (orientiert an Annahmen der Weiterbildungsordnungen):

        Pro Woche: 116,62 Euro × 17 Stunden = 1.982,54 Euro

        Pro Monat (bei 4 Wochen): 1.982,54 Euro × 4 = 7.930,16 Euro

Bei 32 Behandlungsstunden pro Woche ergäben sich monatliche Einnahmen von etwa 14.927,36 Euro, die durch die Krankenkassen für die erbrachten Leistungen vergütet werden.

In diesem Fall würden die Einnahmen bei einer Auslastung von 17 Stunden pro Woche etwa 7.930,16 Euro pro Monat betragen.

Die konkrete Vergütung der PiWs – also das Gehalt, das sie erhalten – hängt vom Arbeitsvertrag ab und ist in der Regel an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gekoppelt. Die Tarifgruppen für Einsteiger im öffentlichen Dienst (TVöD, EG 14) sind dabei wie folgt:

TVöD EG 14 (Stufe 1/2): 5.153,96 Euro – 5.489,64 Euro pro Monat

Diese Beispiele zeigen, dass selbst bei einem geringeren Stundenumfang, die Vergütung im neuen System eine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten Ausbildungssystem darstellt.

Angesichts begrenzter finanzieller Mittel im Bundeshaushalt und in der gesetzlichen Krankenversicherung kann ich Ihnen wenig Hoffnung machen, dass künftig weitere Weiterbildungsanteile durch Bundesmittel finanziert werden können – zumal die Zuständigkeit hierfür bei den Ländern liegt.

Ich hoffe, dass die gesetzlichen Änderungen durch den Änderungsantrag zum BEEP ihre Wirkung entfalten und zu einer höheren Zahl an Weiterbildungsplätzen führen. Diese Entwicklung werden wir aufmerksam beobachten und gegebenenfalls gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen prüfen. Auch wir haben ein großes Interesse daran, dass keine Fachkräftelücke entsteht.

Für weitere Fragen können Sie sich gerne und jederzeit melden. Für Ihren beruflichen Werdegang wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 

Peter Aumer

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