Wann wird die neue Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten endlich geregelt?
Sehr geehrter Herr Mistol,
mein Name ist Selina Z., ich wohne in Regensburg und studiere aktuell den M. Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie. 2019 wurde hier eine Reform beschlossen und umgesetzt - statt wie früher eine 3- bis 5-jährige, unbezahlte, ca. 20.000€ teure Ausbildung, gibt es jetzt den Direktstudiengang zur Psychotherapie im Master mit anschließender Approbationsprüfung und 5-jähriger, bezahlter Weiterbildung. Leider steckt genau hier das Problem: Es wurde gesetzlich(!!) festgelegt, dass die Ausbildung bezahlt werden muss, jedoch nicht, wer das zahlt. Jede Seite sträubt sich dagegen, Ausbildungsinstitute und Kliniken können es sich kaum leisten. Dadurch gibt es seit Jahren fertige und teilapprobierte Psychotherapeutinnen, die die Weiterbildung nicht antreten können. So laufen wir langfristig auf eine enorme Unterversorgung an Psychotherapeutinnen hinaus und unser Berufsweg wird blockiert.
Ich fordere Sie auf, zu handeln und psychische Gesundheit ernst zu nehm
Sehr geehrte Frau Z.,
Die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten ist durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes auf Bundesebene grundsätzlich eingeführt worden. Das heißt: Struktur, Ziel und rechtlicher Rahmen der neuen Weiterbildung sind bereits geregelt.
Allerdings besteht weiterhin ein erhebliches Umsetzungsproblem. Insbesondere die Finanzierung der Weiterbildung ist bis heute nicht verbindlich geklärt. Genau hier liegt die zentrale Zuständigkeit beim Bund, etwa im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der Vergütungssysteme.
Die Länder – und damit auch Bayern – sind vor allem für die konkrete Ausgestaltung der Weiterbildungsordnungen sowie die Anerkennung von Weiterbildungsstätten zuständig. Diese Grundlagen wurden in den letzten Jahren auch geschaffen.
In der Praxis zeigt sich jedoch, wie Sie auch schildern: Ohne eine verlässliche bundesgesetzliche Finanzierungsregelung entstehen zu wenige Weiterbildungsstellen. Viele Absolventinnen und Absolventen finden aktuell keinen Platz, obwohl sie die neue Ausbildung bereits durchlaufen haben.
Kurz gesagt: Die Weiterbildung ist formal geregelt, aber politisch noch nicht zu Ende umgesetzt. Entscheidend ist nun, dass der Bund zeitnah für eine tragfähige Finanzierung sorgt, damit die Reform tatsächlich wirksam werden kann. Ich empfehle Ihnen, sich an die für Ihren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordnete zuwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Mistol

