Antwort ausstehend von Jörg Meuthen WerteUnion
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.12.2022 von Rolf Mützenich SPD
Meines Erachtens sprechen berechtigte Interessen der Angeklagten, aber auch der Opfer gegen eine öffentliche Liveübertragung möglicher Verfahren.
Antwort ausstehend von Heiko Maas SPD
Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Der Gesetzgeber hat eine wohlabgewogene Regelung getroffen: Fernsehaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet. Zulässig sind aber Arbeitsräume für die Presse, in denen Ton und Bild übertragen wird, sodass diese die Verhandlung auch bei einem im Übrigen vollen Sitzungssaal verfolgen können
Antwort 05.11.2022 von Martin Dulig SPD
Eine pauschale Antwort auf die Frage ist schwierig zu geben, da sehr viele Faktoren den Sachverhalt beeinflussen und viele Argumente sich gegenüberstehen.
Antwort 24.11.2022 von Matthias Ecke SPD
Die 2017 erfolgte Veränderung durch das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren halte ich für ausreichend.