Sehr geehrter MdB Herr Uwe Witt (parteilos), an wen kann man sich wenden, wenn ein Justizminister gegen § 348 StGB verstoßen hat und die Straftat aufgrund von § 146 GVG nicht aufgeklärt werden kann?
Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie persönlich der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen §348 StGB vorliegt, was ich persönlich nicht prüfen kann, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Polizei. Als Ermittlungsbehörde ist diese zuständig für die Aufnahme von Strafanzeigen.
Herzliche Grüße
Uwe Witt

