Bei der ersten Lesung wird der Entwurf im Bundestag besprochen
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da der Gesetzentwurf auch die amtsangemessene Besoldung regelt, halte ich die Frage für beantwortet.
Bitte wenden Sie sich doch an den für Ihren Stadtteil zuständigen Bundestagsabgeordneten Uwe Schmidt.
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Weder die Geschäftsordnung noch die Hausordnung des Deutschen Bundestages sehen eine Kleiderordnung für Abgeordnete vor und das aus gutem Grund: Jedes Mitglied des Bundestages ist für sein persönliches Erscheinungsbild selbst verantwortlich.
Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist