Antwort 22.05.2024 von Dennis Thering CDU
Die Überprüfung der EU-Kommission wird erfolgen, weil mittlerweile u.a. unser wirtschaftspolitischer Sprecher eine Beschwerde bei der Kommission eingereicht hat.
Die Überprüfung der EU-Kommission wird erfolgen, weil mittlerweile u.a. unser wirtschaftspolitischer Sprecher eine Beschwerde bei der Kommission eingereicht hat.
Es ist natürlich schwer, zu dieser Frage eine Aussage zu treffen.
Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist (z. B. Kontoguthaben, Bargeld), ist dies vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalt einzusetzen.