Antwort 22.02.2024 von Dietmar Bartsch Die Linke
Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an.
Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an.
Unser Vorschlag als SPD ist es, die Schuldenbremse zu reformieren.
Bezüglich des Solidaritätszuschlags hat sich die FDP-Bundestagsfraktion klar gegen dessen Fortführung für "Besserverdienende" ausgesprochen.
Eine abschließende Antwort kann ich Ihnen diesbezüglich nicht geben, da aktuell die Beratungen noch laufen.
Ich bedaure es sehr, aber die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Gesetzentwurf dauert nach wie vor an und ich kann Ihnen keinen Zeitpunkt für die Kabinettbefassung nennen.