
Wir als Vertreter der AfD-Fraktion unterstützen den Bundesrechnungshof bei diesem Vorhaben. Aber natürlich dürfen Änderungen bei der Steuergesetzgebung nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Wir als Vertreter der AfD-Fraktion unterstützen den Bundesrechnungshof bei diesem Vorhaben. Aber natürlich dürfen Änderungen bei der Steuergesetzgebung nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum BBVAngG dauern weiter an.
Abschließend weist das Ministerium noch auf die jederzeit in der Auszahlungsphase in Betracht kommende Möglichkeit hin, anstelle der bereits oben dargelegten „sukzessiven“ Besteuerung auch die Auflösung des gesamten Wohnförderkontos bei der ZfA zu beantragen (§ 92a Absatz 2 Satz 6 EStG). In diesem Fall wird der im Wohnförderkonto eingestellte Gesamtbetrag (lediglich) zu 70 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nummer 5 Satz 5 EStG).
Sollten sich die Vorwürfe gegen Frau Hofmann bestätigen, erwarte ich eine angemessene und konsequente Reaktion von der Hausleitung im Finanzministerium