Antwort 29.11.2023 von Ulrike Bahr SPD
Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu.
Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu.
Ich finde, dass die gesetzlichen Regelungen in Deutschland in Summe gar nicht so schlechte Kompromisse sind.
Das Thema ist aber zu komplex, um hier zu antworten
In Bayern steht ein ausreichendes Angebot an Schwangerschaftsberatungsstellen zur Verfügung.
Als Christ und Vater bejahe ich das Leben.
Uns als Freien Demokraten und unseren Koalitionspartner ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention ein wichtiges Anliegen – im analogen wie im digitalen Raum.