Antwort 01.07.2022 von Maria Noichl SPD
Im Gegensatz zur Sozialversicherung gibt es bei den Steuern keine europaweit geltende Regelung, sondern nur zwischen jeweils zwei Staaten abgeschlossene Steuerabkommen.
Im Gegensatz zur Sozialversicherung gibt es bei den Steuern keine europaweit geltende Regelung, sondern nur zwischen jeweils zwei Staaten abgeschlossene Steuerabkommen.
Stand beibehalten im Kündigungsfall
schwerbehinderte Arbeitnehmer werden nach § 168 SGB IX besonders geschützt.
Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an und möchten z.B. Betriebe beraten, wie sie Stellen individuell für Bewerber*innen mit Behinderung zuschneiden können.
Wir treten Versuchen entgegen, den Kündigungsschutz aufzuweichen, und möchten ihn insbesondere für Beschäftigte in Leiharbeitsverhältnissen verbessern.