Frage von Mario R. • 02.06.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Stand beibehalten im Kündigungsfall
schwerbehinderte Arbeitnehmer werden nach § 168 SGB IX besonders geschützt.
Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an und möchten z.B. Betriebe beraten, wie sie Stellen individuell für Bewerber*innen mit Behinderung zuschneiden können.
Wir treten Versuchen entgegen, den Kündigungsschutz aufzuweichen, und möchten ihn insbesondere für Beschäftigte in Leiharbeitsverhältnissen verbessern.