Antwort 27.06.2023 von Uwe Schmidt SPD
Anders als häufig angenommen, können nicht nur Mieter:innen Wohngeld beantragen, sondern auch Eigentümer:innen, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen
Anders als häufig angenommen, können nicht nur Mieter:innen Wohngeld beantragen, sondern auch Eigentümer:innen, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen
Bundeskanzler Scholz hat in der vergangenen Woche auf einer Pressekonferenz eine große Reform des Wohngeldes angekündigt.
Eine Baugenehmigung verschafft aber ein Recht auf die beantragte Nutzung auf Dauer, also für immer. Daher ist es richtig, dass die Vorschrift das Erstellen der Stellplätze unabhängig von der aktuellen Bedarfsschätzung des Bauherrn fordert.
Unser Ansinnen war und ist es stets, Verantwortung zu übernehmen und uns um die Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.