Antwort 17.07.2024 von Hakan Demir SPD
Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen
Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen
Personen, die als Angehörige von Fachkräften im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, dürfen in der Regel ohne Beschränkungen arbeiten.
Kraftfahrzeugsteuer muss grundsätzlich alle Nutzer der Infrastruktur erfassen; Ausnahmeregelungen sind eng zu begrenzen.
Gegen den Missbrauch durch Vaterschaftsanerkennung ist derzeit ein Gesetzesentwurf im auf dem Weg, durch den die Anerkennung strenger geprüft werden soll.
2023 wurde ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen
Humanitäre Migration von Geflüchteten und die Erwerbsmigration von Fachkräften nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz folgen unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen.