
Die Umsetzung von Maßnahmen gegen nicht in Deutschland ansässige Anbieter stellen jedoch zum einen technisch besondere Herausforderungen dar, zum anderen gibt es verfassungsrechtliche Grenzen
Die Umsetzung von Maßnahmen gegen nicht in Deutschland ansässige Anbieter stellen jedoch zum einen technisch besondere Herausforderungen dar, zum anderen gibt es verfassungsrechtliche Grenzen
Ich habe gegen dieses spezifische Vorhaben gestimmt, weil es dabei um Inhalte privater Kommunikation geht, die anlasslos, massenhaft und automatisch gescannt werden sollen, was weder notwendig noch verhältnismäßig ist
Bei einer möglichen Reform der gesetzlichen Grundlagen sollten wir daher keinen deutschen Sonderweg einschlagen.
Der Sinn des Digital Services Act ist gerade, exzessive nationale Alleingänge wie das NetzDG abzulösen. Entscheidend werden die Verhandlungen mit dem Rat im nächsten Jahr sein.
Sehr geehrter Herr B.,
Aber hast du denn auch das Kleingedruckte gelesen? Auf dem Plakat steht unten "Glaubt nicht jedem Wahlplakat."