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Astrid Wallmann
CDU
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Frage von Rebecca W. •

Wie ist die Haltung Ihrer Partei bezüglich einer umfassenden Regulierung der Online-Erotikbranche?

Sehr geehrte Frau Wallmann,
in letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Internetsperren gegen bestimmte Anbieter der Erotikbranche. Diese sind in den meisten Fällen weder ausreichend umgesetzt, geschweige denn zielführend. Dabei wäre es doch relativ einfach, mithilfe einer angeordneten Regulierung Maßnahmen zu ergreifen, die letztendlich dazu führen würden, dass die gesamte Branche aus der rechtlichen und gesellschaftlichen Grauzone in eine ordentlich regulierte und wirtschaftlich rentable Zone umgewandelt wird. Zu den Maßnahmen könnten beispielsweise verpflichtende Ausweiskontrollen für jeden Besucher und Creator gehören, sowie eine erforderliche Content-Verifizierung, in dem jede Person im Video vorher ihren/seinen Ausweis an die Moderation hochgeladen haben muss, um Missbrauch und Urheberrechtsverletzungen zu verhindern und die wirtschaftliche Position der Creator zu stärken. Die Umsätze aus der Branche wachsen stätig, unserem Staat entgeht jedoch der Großteil der Steuern.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage, bei der Sie zwei unterschiedliche Sachverhalte ansprechen.

Maßnahmen zur Altersverifikation gegenüber Anbietern von Online-Angeboten mit erotischem Inhalt beruhen auf Vorgaben des Jugendmedienschutzes bzw. des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Die Umsetzung von Maßnahmen gegen nicht in Deutschland ansässige Anbieter stellen jedoch zum einen technisch besondere Herausforderungen dar, zum anderen gibt es verfassungsrechtliche Grenzen. Die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages werden von unserer Partei vollumfänglich mitgetragen. Die Aufsicht ist jedoch "staatsfern" organisiert (Kommission für Jugendmedienschutz/Medienanstalten der Länder).

Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich dann auf den Aspekt des geistigen Eigentums sowie des Wirtschafts- und Steuerrechts. Diese Anliegen kann ich persönlich nachvollziehen, hier ist jedoch keine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers gegeben. Die Gesetzgebungshoheit liegt ausschließlich beim Bund - insofern müsste ich Sie bitten, dass Sie sich an einen Ansprechpartner auf Bundesebene wenden. 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

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