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Eine automatisierte Anpassung hätte unkalkulierbare Folgen für den Bundeshaushalt. Stattdessen wird die Inflation auf verschiedene Art und Weise berücksichtigt, zum Beispiel werden die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs regelmäßig angepasst. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird eine Inflationsschätzung bedacht.
In Zeiten wie diesen und vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, mit denen unser Land zu kämpfen hat, wäre eine Aussetzung der o.g. Regelung in diesem Jahr der richtige Schritt und das richtige Signal gewesen. Das war leider nicht mehrheitsfähig, weil man sich auf die Empfehlung der Expertenkommission beruft - auch dafür gibt es gute Argumente.
Die Diäten orientieren sich seit über zehn Jahren an der Lohnentwicklung, was Transparenz und angemessene Vergütung sicherstellt.
Die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) ist gesetzlich an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt.
Öffentliche Verhandlungen und Debatten mit dem Landtagspräsidium darüber wären daher sinnvoll, und als Maßstab könnte man die Inflationsrate und die allgemeine Lohnentwicklung hinzuziehen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag in jeder Legislaturperiode innerhalb der ersten drei Monate nach der Wahl darüber berät und abstimmt, ob das Verfahren auch in der laufenden Legislaturperiode angewendet werden soll. Ich halte das bisherige Verfahren für sinnvoll.