Portrait von Christoph de Vries
Christoph de Vries
CDU
58 %
11 / 19 Fragen beantwortet
Frage von Thomas H. •

Wie rechtfertigen Sie die Diätenerhöhung zum 01.07.25?

Sehr geehrter Herr de Vries,

die Diäten unserer Bundestagsabgeordneten sollen zum 01.07.25 erhöht werden. In einer Zeit, in der viele unserer Bundesbürger kaum mit ihrem Einkommen über die Runden kommen. Von den vielen Insolvenzen möchte ich erst gar nicht sprechen... können Sie dann ohne schlechtem Gewissen dem Gesetzesentwurf zustimmen?? Zumal lt. Hr. Merz doch gespart werden soll??

Portrait von Christoph de Vries
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zur jüngsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. In der vorherigen Sitzungswoche haben wir darüber entschieden, dass das Anpassungsverfahren gemäß § 11, Abs. 4 Abgeordnetengesetz auch für die 21. Wahlperiode gelten soll. Mir ist bewusst, dass dieses Thema auf ein breites öffentliches Interesse und auch auf Kritik stößt, insbesondere, weil die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts es so vorsieht, dass wir Abgeordneten selbst entscheiden, wie die aus Steuermitteln finanzierte Entschädigung ausgestaltet sein soll. Umso wichtiger ist hier ein nachvollziehbares und transparentes Handeln. Die Empfehlungen, dass sich die Bezüge an den Besoldungsgruppen der obersten Bundesrichter orientieren, da auch wir Entscheidungen für das ganze Land treffen, und dass diese an die allgemeinen Entwicklungen der Löhne und Gehälter in Deutschland gekoppelt sein sollen, ist auf die Vorschläge einer 2013 eingesetzten Expertenkommission, bestehend aus Handwerkern, Wissenschaftlern und Gewerkschaften zurückzuführen. Die Abgeordnetenentschädigung ist daher seit 2016 an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist der Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Demnach stiegen die Nominallöhne im vergangenen Jahr um 5,4 Prozent verglichen mit 2023 an. Die Entschädigung der Abgeordneten steigt nun ebenfalls um diesen Satz an. So wird sichergestellt, dass Abgeordnete weder bevorzugt noch benachteiligt werden und die Entwicklung der Diäten im Einklang mit der wirtschaftlichen Gesamtlage steht. In schwierigen Zeiten, wenn Bürger bei Löhnen und Gehältern Einbußen vornehmen müssen, würde sich dies dementsprechend auch auf die Abgeordnetenentschädigung auswirken, wie es beispielsweise 2021 der Fall war, als die Löhne aufgrund der Coronakrise zurückgingen und ebenfalls die Abgeordnetenentschädigung sank. Ebenso haben wir uns zu Beginn der Pandemie 2020 fraktionsübergreifend zu einem Verzicht der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung als Zeichen der Solidarität entschieden. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist aus meiner Perspektive in Anbetracht unserer verantwortungsvollen Aufgabe angemessen und ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es sich  hierbei nicht um ein Gehalt im klassischen Sinn, sondern um eine Entschädigung für die Ausübung eines freien Mandates handelt, welches mit einer hohen Verantwortung sowie großer Arbeitsbelastung und auch immensem Zeitaufwand verbunden ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christoph de Vries
Christoph de Vries
CDU