Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir nun verabredet, dass wir den Kampf gegen Organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte Clankriminalität künftig durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft verschärfen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Selbstverständlich ist aber auch die Justiz kein rechts- und kritikfreier Raum. Es ist wichtig, auch hier genau hinzuschauen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Nur so kann Vertrauen erhalten bleiben. Auch daran wird stetig in der Justiz ebenso wie in der Rechtswissenschaft gearbeitet.
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen.