Frage von Ina L. • 20.02.2025

Antwort ausstehend von Manfred Grund CDU
Trotz falscher Auslieferung laut BVerfG gibt es keinen Rahmen für Sanktionen. So etwas darf allerdings auf keinen Fall erneut geschehen.
Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn ist eine rechtlich und politisch umstrittene Entscheidung.
Wir werden gegenüber der neuen Bundesregierung darauf drängen, dass dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend schnellstmöglich eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland erwirkt wird.