Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden informiert? Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich?
Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden nach JI-Richtlinie (mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie) darüber informiert?
Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich oder eher nicht?
Wie schnell werden zudem nach Eingang eines Untätigkeitsantrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafrechtspflege nach EGGVG Aktenzeichen am OLG Frankfurt/Main vergeben. Sind mehr als 9 Monate üblich oder eher nicht?
Am 12.5.25 hatte ich eine ähnliche, bis heute aktuelle und offene Frage bereits dem rechtspolitischen Sprecher Ihres hessischen Koalitionspartners gestellt, aber keine Reaktion erhalten: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/joerg-michael-mueller/fragen-antworten/wie-schnell-werden-nach-eingang-aktenzeichen-in-ermittlungssachen-durch-staatsanwaltschaften-in-hessen
Asking for a very good friend.
Herzlichen Dank für ihre Anfrage.
Die von Ihnen angesprochenen konkreten statistischen Daten zur Bearbeitungsdauer und zur Vergabe von Aktenzeichen in Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften in Hessen liegen mir derzeit nicht vor. Ich werde mich daher mit dem Hessischen Justizministerium in Verbindung setzen, um nähere Informationen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu erhalten.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Bearbeitungsdauer im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängt. Diese können sich – je nach Arbeitsaufkommen, Komplexität des Sachverhalts und organisatorischer Struktur – zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften unterscheiden. Entsprechendes gilt auch für die Bearbeitung von Anträgen nach dem EGGVG durch die Oberlandesgerichte.
Sobald mir hierzu belastbare Informationen vorliegen, werde ich diese gerne nachreichen. Bitte kontaktieren Sie mich zu diesem Zweck unter t.hartdegen@ltg.hessen.de .
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Hartdegen

