Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden informiert? Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich?
Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden nach JI-Richtlinie (mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie) darüber informiert?
Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich oder eher nicht?
Wie schnell werden zudem nach Eingang eines Untätigkeitsantrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafrechtspflege nach EGGVG Aktenzeichen am OLG Frankfurt/Main vergeben. Sind mehr als 9 Monate üblich oder eher nicht?
Am 12.5.25 hatte ich eine ähnliche, bis heute aktuelle und offene Frage bereits dem rechtspolitischen Sprecher Ihres hessischen Koalitionspartners gestellt, aber keine Reaktion erhalten: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/joerg-michael-mueller/fragen-antworten/wie-schnell-werden-nach-eingang-aktenzeichen-in-ermittlungssachen-durch-staatsanwaltschaften-in-hessen
Asking for a very good friend.

