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Nadine Heselhaus
SPD
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Frage von Thomas G. •

Wann werden endlich die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz vorgenommen?

Sehr geehrte Frau Heselhaus,

durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2020 wurde § 44 WEG dahingehend geändert, dass richtiger Klagegegner bei Beschlussklagen nicht mehr die übrigen Wohnungseigentümer sind, sondern die Wohnungseigentumsgemeinschaft als Ganze. Ziel der Änderung war es, die Anzahl der Verfahrensbeteiligten zu reduzieren und die gerichtlichen Verfahren so zu vereinfachen. Auch führte die bisherige Regelung in Wohnungseigentümergemeinschaften mit häufigen Eigentümerwechsel zu einer erhöhten Gefahr, dass der Prozessgegner aufgrund der hohen Fluktuation und Unübersichtlichkeit nicht richtig benannt wurde und dies negative Folgen für das gerichtliche Verfahren hatte. 

Meine SPD-Fraktion hat sích in der vergangenen Wahlperiode bereits dafür eingesetzt, bei der 2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung auch eine Anpassung zugunsten gewinnender Kläger hinsichtlich der Kostentragung einzufügen. Dieses Vorhaben wurde durch die FDP blockiert. 

In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen. Hier werden wir erneut ansetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Heselhaus

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