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Jan-Marco Luczak
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Frage von Thomas G. •

Wann werden endlich die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz vorgenommen?

Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,

durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Wohnungseigentumsrecht. Ich kann verstehen, dass es für Betroffene schwer nachvollziehbar ist, wenn sie trotz eines erfolgreichen Verfahrens anteilig an den Kosten beteiligt werden - niemand sollte den Eindruck haben, durch die Wahrnehmung seiner Rechte benachteiligt zu werden.

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vom Dezember 2020 sah eine grundlegende Modernisierung des gerichtlichen Verfahrensrechts vor. Nach altem Recht musste ein Eigentümer alle übrigen Eigentümer verklagen - auch solche, die ebenfalls gegen den Beschluss gestimmt hatten. Das führte zu schwer handhabbaren Prozessen und Irritationen. Durch die Neuregelung wird nun die Gemeinschaft verklagt. Insgesamt ist das Verfahren dadurch deutlich einfacher, rechtssicherer und gerechter geworden.

Hinzu kommt, dass die gesetzliche Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG nicht zwingend ist. Eigentümergemeinschaften können weiterhin abweichende Kostenverteilungen beschließen.
Für 2027 ist eine umfassende Evaluation vorgesehen. Dabei wird auch die Frage zu diskutieren sein, dass sich viele Eigentümer durch die neue Regelung benachteiligt fühlen. Insofern nehme ich Ihre Anregung gern mit in diese Diskussion.

Herzliche Grüße
Jan-Marco Luczak

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