Frage von Manfred G. • 10.05.2021

Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
(...) In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. (...)
(...) Enteignungen schaffen keine neuen Wohnungen. (...)
(...) Ich bin ein großer Freund bürgerschaftlichen Engagements in einer Stadt oder einem Ort. (...)