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Einem Parteiverbot der gesamten AfD nach Art. 21 des Grundgesetzes stehe ich skeptisch gegenüber. Hierfür müsste die Bundesregierung, der Bundestag und/oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.
Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Wir erkennen die gesellschaftlichen Realitäten des täglichen Cannabiskonsums von Millionen von Bürger*innen an und nehmen diese als SPD sehr ernst. Neben dem Koalitionsvertrag haben wir uns schon davor im Wahlprogramm für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.
Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass die Auseinandersetzung mit der AfD und dem von ihren Vertretern getragenen Gedankengut vor allem politisch ausgetragen werden muss.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Es ist geplant, die Anerkennung der Elternschaft von trans, inter und nicht-binären Personen mit der Novelle des Abstammungsrechts zu regeln.